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  • · Fachbeitrag · Reinigungskosten

    Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungspflichtig

    | Jedenfalls beim Haftpflichtschaden muss der eintrittspflichtige Versicherer Reinigungskosten erstatten, die aus Anlass der Unfallschadenreparatur entstehen, entschied das AG Neresheim. |

     

    Kurz und knapp begründet spricht das AG Neresheim eine Selbstverständlichkeit aus. Von der Rechtsanwältin, die das Urteil der Redaktion gesandt hat, wissen wir, dass es um eine Fahrzeugwäsche vor der Lackierung ging. Diese war erforderlich, um die Treffsicherheit beim Farbton zu beurteilen. Der Versicherer hatte behauptet, eine solche Wäsche sei in den Grundkosten der Lackierung enthalten. Der Betrieb hatte nachgewiesen, dass das in seiner Kalkulation nicht so sei (AG Neresheim, Urteil vom 29.10.2013, Az. 1 C 137/13; Abruf-Nr. 133423; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).

     

    PRAXISHINWEIS |  

    • Am Ende kommt es wieder nur auf das Schadenrecht an: Der Geschädigte durfte diese Kosten für erforderlich halten. Denn hier wird das Schadenersatzrecht, und nicht das Werkvertragsrecht beurteilt.
    • Den Textbaustein 325 zu den Reinigungskosten haben wir aktualisiert.