· Fachbeitrag · Reinigungskosten
Wer zahlt die Kosten für die Reinigung der Straße und des Abschleppfahrzeugs nach einem Unfall?
| Ein bislang wenig beachtetes Problem spricht der Inhaber eines Abschleppunternehmens an. Nach Unfällen fallen oftmals umfangreiche Reinigungsarbeiten für den Abschleppdienst an - sei es auf der Straße oder am eigenen Fahrzeug. Da stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für diese Kosten aufkommen muss. Der folgende Beitrag gibt die Antwort. |
Frage: Wir haben unter anderem einen Abschleppdienst. Wenn nach einem Unfall ein Fahrzeug abgeschleppt wird, ist oft an der Unfallstelle mehr zu tun, als nur schnell zu fegen (was wir selbstverständlich als Service leisten). Denn wenn Benzin, Öl oder Bremsflüssigkeit ausgelaufen sind, muss deutlich aufwändiger gereinigt werden. Gleiches gilt, wenn das Plateau unseres Abschleppwagens stark verschmutzt wird. Wem können wir unseren Aufwand in Rechnung stellen?
Unsere Antwort: Hier muss zwischen der Verschmutzung der Straße und des Abschleppwagens unterschieden und in beiden Fällen die Vielzahl der Haftungssituationen beleuchtet werden.
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