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  • · Nachricht · Reparaturablaufplan

    Kosten für Reparaturablaufplan müssen erstattet werden

    | Fordert der gegnerische Versicherer vom Geschädigten die Beschaffung eines Reparaturablaufplans und berechnet die Werkstatt für dessen Erstellung Kosten (hier: 90 Euro) an den Geschädigten, muss der Versicherer diese Kosten erstatten (AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 25.04.2024, Az. 9 C 329/23, Abruf-Nr. 241782 , eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde). |

    Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 3 | ID 50049762