· Nachricht · Reparaturablaufplan
Kosten für Reparaturablaufplan müssen erstattet werden
| Fordert der gegnerische Versicherer vom Geschädigten die Beschaffung eines Reparaturablaufplans und berechnet die Werkstatt für dessen Erstellung Kosten (hier: 90 Euro) an den Geschädigten, muss der Versicherer diese Kosten erstatten (AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 25.04.2024, Az. 9 C 329/23, Abruf-Nr. 241782 , eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 3 | ID 50049762