· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Abrechnung nach Gutachten: Ein Beispiel, wie es nicht geht und eine Werkstatt sich den Ruf verdirbt
| UE hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Lesern aufzuzeigen, wie man sich gegen ungerechtfertigte Anspruchskürzungen der Versicherer erfolgreich wehrt. Das hindert UE nicht daran, anhand von krassen Fällen, bei denen eine Werkstatt - vorsichtig formuliert - über die Stränge geschlagen hat, auch einmal darzustellen, wie es nun wirklich nicht geht: Eine Rechnung nach dem Gutachten zu stellen statt nach den durchgeführten Arbeiten. |
Wichtig | Der Vorgang liegt der UE-Redaktion als Urteil vor. UE wird das Urteil aber weder mit Datum und Aktenzeichen benennen noch veröffentlichen. Denn es soll niemand an den Pranger gestellt werden. Auch aus einem anonymisierten Urteil könnten Rückschlüsse gezogen werden.
Rechnung nach Gutachten statt nach durchgeführten Arbeiten
An einem jungen Premiumfahrzeug ist ein erheblicher Schaden entstanden. Der Geschädigte beauftragt einen renommierten Schadengutachter. Der kommt unter anderem zum Ergebnis, dass das A-Säulen-Außenblech und der Schweller auf der beschädigten Seite erneuert werden müssten.
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