Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Reparaturkosten

    AG Duisburg-Hamborn: Erstes Urteil zur Energiekostenpauschale

    | Die Werkstatt hat die Energiekostenpauschale in Höhe von 15 Euro netto zzgl. MwSt, also 17,85 Euro brutto, kunstgerecht vereinbart (Preisaushang und dessen Einbeziehung durch die Allgemeinen Reparaturbedingungen), das AG Duisburg-Hamborn hat sie problemlos zugesprochen. |

     

    Das ist aus unserer Sicht das erste Urteil zu dieser Position (AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 18.04.2023, Az. 9 C 376/22, Abruf-Nr. 234874, eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde).

     

    Wichtig | Dass für die Versicherer das Gemeinkostenargument kein geeignetes Abwehr-Argument ist, liegt seit der Desinfektionskostentscheidung des BGH auf der Hand (BGH, Urteil vom 13.12.2022, Az. VI ZR 324/21, Abruf-Nr. 233276). Auch wird gegen die Energiekostenpauschale eingewandt, deren Vereinbarung per AGB sei im Hinblick auf § 307 BGB unzulässig, weil es sich dabei um eine Überraschungsklausel handle. Allerdings muss man da genauer hinschauen: Die Allgemeinen Reparaturbedingungen beziehen den Preisaushang ein. Das ist ganz und gar nicht überraschend und seit Jahrzehnten akzeptiert. Der Preisaushang als solcher ist keine AGB.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2023 | Seite 1 | ID 49415870