16.08.2022 · Nachricht · Reparaturkosten
AG Mannheim: Abwehrkeule „Arbeitsschutzmaßnahme“ trifft nicht
| Insbesondere bei den Desinfektionskosten kommt seitens der Versicherungswirtschaft regelmäßig das Argument, das seien Arbeitsschutzkosten. Die jedoch müsse der Arbeitgeber selbst bezahlen, er dürfe dafür nichts berechnen. Dabei wird jedoch, wie nun auch das AG Mannheim hervorragend herausgearbeitet hat, übersehen, dass alles, was in der Werkstatt etwas kostet, am Ende vom Kunden bezahlt wird. Entweder über den Stundenverrechnungssatz oder per gesonderter Berechnung. |
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