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  • 10.09.2021 · Nachricht · Reparaturkosten

    AG Münster: Auf Subunternehmer-Rechnung kommt es nicht an

    | Für die Abrechnung der Reparaturwerkstatt kommt es nur darauf an, dass deren Preise im Rahmen des Üblichen liegen, soweit es keine Preisvereinbarung gibt. Ohne Bedeutung ist es, wie viel die Reparaturwerkstatt einem Subunternehmer für Teilleistungen, die sie dort eingekauft hat, bezahlen muss. Dies entschied das AG Münster in einem Fall, bei dem die Werkstatt die Subunternehmerrechnung des Hageldellen-Drückers versehentlich mitversandt hatte. |