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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    AG Otterndorf: Keine Vermutung der Richtigkeit für Prüfbericht

    | Der Geschädigte darf sich nach Ansicht des AG Otterndorf auch dann noch auf das Schadengutachten verlassen, wenn ihm der Versicherer vor Erteilung des Reparaturauftrags einen Prüfbericht zukommen lässt. |

     

    Das AG sagt sinngemäß: Eine vom Geschädigten eingeholte ‒ vom Schadengutachten abweichende ‒ fachlich-technische Einschätzung des Unfallgegners birgt aus Sicht eines technischen Laien keine größere Vermutung der Richtigkeit in sich als das Schadengutachten selbst (AG Otterndorf, Urteil vom 10.05.2021, Az. 2 C 51/21, Abruf-Nr. 223381, eingesandt von Rechtsanwalt Volker Hellweg, Cadenberge).

     

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