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  • 24.11.2022 · Nachricht · Reparaturkosten

    AG Überlingen zur Plausibilitätsprüfung durch Geschädigten

    | Der redliche, dem Sachverständigen nichts Relevantes verschweigende Geschädigte darf sich im Regelfall auf die Richtigkeit des von ihm eingeholten Schadengutachtens verlassen. Wenn allerdings ein Fehler im Gutachten ist, der bei einer groben Plausibilitätsprüfung auch dem Laien auffallen müsste („zwei Rückleuchten beim Frontschaden“), ist es insoweit mit der Verlässlichkeit des Gutachtens vorbei. Ein gutes Beispiel, was vom Geschädigten insoweit zu erwarten ist, liefert das AG Überlingen. |