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  • 02.10.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Anhängezugvorrichtung und nur vermuteter Schaden daran

    | Kann aus den vom Auffahrunfall herrührenden Beschädigungen im Umfeld der Anhängerkupplung darauf geschlossen werden, dass nennenswerte Kräfte auf sie eingewirkt haben, ist nicht auszuschließen, dass die Schwenkvorrichtung Schaden genommen hat. Das genügt, um ihren Austausch schadenrechtlich erforderlich zu machen, entschied das AG Aalen. |