· Nachricht · Reparaturkosten
Auch das AG Kiel verwirft Prüfbericht
| Auch das AG Kiel schließt sich der in der Rechtsprechung weit verbreiteten Auffassung an, dass ein Prüfbericht für die Bestimmung der Schadenhöhe ungeeignet ist. |
Dass ein Urteil aufgrund der guten Informationskette auf dem anderen aufbaut, sieht man an der Formulierung im Urteil, die so schon von vielen Gerichten verwendet wurde: „Ein Prüfbericht, der ohne Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs erstellt wird, ist nicht geeignet, die durch einen Sachverständigen festgestellte Reparaturnotwendigkeit, die nach der umfangreichen Untersuchung des Fahrzeuges festgestellt wurde, in Zweifel zu ziehen.“
(AG Kiel, Urteil vom 29.09.2021, Az. 116 C 108/20, Abruf-Nr. 226611, eingesandt durch Rechtsanwalt Ole Jensen, Kiel).
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