Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Auch das LG München spricht die Kleinteilepauschale zu

    | Eine Kleinteilepauschale in Höhe von zwei Prozent der Summe aus den sonstigen Ersatzteilen ist werkstattüblich und daher schadenrechtlich zu erstatten, entschied das LG München I (Urteil vom 7.4.2016, Az. 19 S 1991/16, Abruf-Nr. 185560 , eingesandt von Rechtsanwalt Michael Brand, München). |

     

    Auf einer Linie mit dem LG München I liegen

    • das AG Neu-Ulm (Urteil vom 22.4.2016, Az. 5 C 171/15, Abruf-Nr. 185705, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn),

     

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 316: Pauschale für Kleinersatzteile ist zu erstatten (H/K)
    Quelle: Ausgabe 06 / 2016 | Seite 2 | ID 44033365