13.07.2020 · Nachricht · Reparaturkosten
Behaupteter Großkundenrabatt ohne jegliche Anhaltspunkte
| Wenn es überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der Geschädigte als Firma mit wenigen Fahrzeugen einen Großkundenrabatt erhält, muss das Gericht der Behauptung des Versicherers nicht nachgehen (AG Ibbenbüren, Urteil vom 13.03.2020, Az. 3 C 5/10, Abruf-Nr. 216188 ). |
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