Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Bei Reparatur vom Gutachten abgewichen - und das ging gründlich schief

    | Gut gemeint, ist oft nicht gut gemacht. So kann man den Fall eines UE-Lesers zusammenfassen, in dem es um eine Menge Geld geht und dem das Abweichen vom Schadengutachten (Seitenwand wurde repariert, und nicht ausgetauscht) erhebliche Komplikationen auslöste. Die Crux dabei: Es gibt keine Lösung, bei der die Werkstatt keine Federn lassen muss. |

     

    Frage: Unser Kunde hatte einen unverschuldeten Unfall. Der von ihm ausgewählte Schadengutachter kam unter anderem zu dem Ergebnis, eine Seitenwand müsse erneuert werden. Um zu vermeiden, dass wir die Arbeit außer Haus geben müssen (dafür ist unsere Karosserieabteilung nicht eingerichtet), haben wir mit dem Kunden besprochen, dass sicher auch eine Instandsetzung der Seitenwand ausreicht. Gleichzeitig wollten wir damit zugunsten des Versicherers Kosten sparen. Der Kunde war ausdrücklich einverstanden. Doch das ging im Ergebnis gründlich daneben. Am Ende musste die Seitenwand doch ausgetauscht werden. Wir meinen nun, beide Arbeitsgänge berechnen zu können. Denn wenn es gelungen wäre, hätte der Versicherer doch gespart. Und das „Werkstattrisiko“ geht doch bekanntlich zulasten des Schädigers. Ist das richtig?

     

    Antwort: Wie immer müssen wir auch hier sauber trennen zwischen der werkvertraglichen und der schadenrechtlichen Komponente des Falls.