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  • 19.01.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    BGH: Auch – für Geschädigten nicht erkennbar – tatsächlich nicht durchgeführte Reparaturschritte unterfallen..

    | In seinem Urteil vom 26.04.2022 (Az. VI ZR 147/21, Abruf-Nr. 230188 ) hatte der BGH durch eine missverständliche Formulierung den Eindruck erweckt, der Geschädigte sei nur durch die Rechtsfigur des Werkstattrisikos (…darf sich auf das Gutachten verlassen, darf der Werkstatt den Auftrag zur Reparatur erteilen, damit ist er vor „war nicht notwendig“-Attacken der Schädigerseite gefeit.) geschützt, wenn der vom Versicherer beanstandete Arbeitsschritt auch tatsächlich durchgeführt wurde. Diese missverständliche Formulierung hat der BGH nun klargestellt. |