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  • 29.09.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Corona-Krise: Kosten für Fahrzeugdesinfektion sind zu erstatten

    | „Es sind auch die Kosten für die Fahrzeugdesinfektion zu erstatten. Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, notwendig. Der Betrag ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, sondern für den Material- und Arbeitseinsatz angemessen (§287 ZPO).“ So entschied das AG Heinsberg. Dabei ging es um einen Betrag von 60,87 Euro. |