· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Die Umbaukosten komplettieren bei speziell ausgestatten Fahrzeugen den WBW
| Immer wieder hat man es in der Werkstattpraxis mit Fahrzeugen zu tun, die es in der Gestaltung, wie sie vor dem Unfall waren, am Markt nicht zu kaufen gibt. Zwar wäre das entsprechende Basisfahrzeug oft verfügbar, aber erst wenn die Sondereinrichtung vom beschädigten Fahrzeug in das ersatzweise angeschaffte umgebaut ist, hat der Geschädigte wieder ein dem vorherigen Zustand vergleichbares Objekt. Lesen Sie, warum die Umbaukosten in diesen Fällen der WBW-Seite zuzuordnen sind. |
Speziell ausgestattete Fahrzeuge
Zu der hier angesprochenen Spezies zählen zum Beispiel
- ein Pkw mit Behinderteneinrichtung.
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