· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Durch Regenwasser beschädigte Polsterung nach Unfall
| Ist eine Tür des Fahrzeugs unfallbedingt so verformt, dass Regenwasser in das Fahrzeug eindringt und die Lederpolsterung beschädigt, ist das ein auf den Unfall zurückzuführender Schaden, entschied das AG Würzburg ( Urteil vom 6.7.2012, Az. 16 C 406/12 ; Abruf-Nr. 122222 ). |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 3 | ID 34694300