· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Geht 130-Prozent-Abrechnung ohne Rechnung?
| Wer kann, der kann, und im Umfeld der Reparaturbranche gibt es ausreichend viele Könner, die ihr privates Fahrzeug eigenhändig reparieren. In diesem Zusammenhang fragt ein Schadengutachter zur Abrechnung. |
Frage: Für einen Mitarbeiter einer uns gewogenen Werkstatt habe ich für dessen Privatfahrzeug ein Schadengutachten erstellt, das mit Reparaturkosten jenseits des Wiederbeschaffungswerts, aber unter der 130-Prozent-Grenze endet. Dieser spezielle Geschädigte ist durchaus in der Lage, sein Fahrzeug nach Maßgabe des Gutachtens vollständig und fachgerecht zu reparieren. Funktioniert die 130-Prozent-Regelung auch bei Eigenreparatur ohne Rechnung, dann natürlich nur netto?
Antwort: Bei dieser Frage besteht oft große Verunsicherung, und auch die Gerichte sind da nicht sattelfest. Die Frage hat der BGH aber bereits in den 1990er Jahren geklärt. Um es vorwegzunehmen: Bei Reparatur in Eigenregie darf auf Gutachtenbasis nach Maßgabe der 130-Prozent-Regelung abgerechnet werden. Der „Fiktiv geht das nicht“-Einwand zieht hier nicht.
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