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  • 23.03.2022 · Nachricht · Reparaturkosten

    Geschädigter muss keine Rechnungen von Drittfirmen beschaffen

    | Der Geschädigte ist insbesondere, wenn die Reparaturkosten in der geforderten Höhe in dem zuvor eingeholten Gutachten benannt sind, nicht dazu verpflichtet, sich Rechnungen von Drittfirmen oder interne Kalkulationen des Reparaturbetriebs vorlegen zu lassen, so das AG Elmshorn. |