06.09.2023 · Nachricht · Reparaturkosten
Indizwirkung der Zahlung nach Erhalt des Prüfberichts
| Auch das AG Münster spricht der vom Geschädigten bezahlten Rechnung für die Reparaturrechnung die Indizwirkung für die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 Abs. 2 S.1 BGB zu, wenn die (Rest-)Zahlung erst nach Erhalt des Prüfberichts ausgelöst wurde. |
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