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  • 15.12.2017 · Nachricht · Reparaturkosten

    Keine Pflicht zur Offenlegung von Fremdrechnungen

    | Auch wenn die Werkstatt aus abgetretenem Recht gegen den unfallgegnerischen Versicherer klagt, ist sie nicht verpflichtet, im Schadenersatzprozess die Rechnung offenzulegen, die ihr der Lackierer gestellt hat. So sieht es – zu Recht – auch das AG Flensburg. |