· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Kosten für Farbmusterblech erstattungspflichtig
| Die Anfertigung eines Farbmusterbleches ist ein sinnvoller Vorgang, um die Farbgenauigkeit zu gewährleisten und Farbabweichung zum unter Witterungseinflüssen veränderten nicht bearbeiteten Lack am Fahrzeug zu vermeiden. Die Kosten dafür sind erstattungspflichtig im Sinne von § 249 BGB , entschied das AG Böblingen ( Urteil vom 19.9.2012, Az. 20 C 1443/12 ; Abruf-Nr. 123405 ; eingesandt von Rechtsanwältin Inka Pichler, Wiesbaden). |
Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 1 | ID 36724340