· Nachricht · Reparaturkosten
Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig
| Mit den AG Amberg und Cham haben zwei weitere Gerichte die Kosten für den Reparaturablaufplan zugesprochen, wenn der Versicherer einen solchen angefordert hat. In beiden Urteilen ging es um je ca. 75 Euro. |
Der Versicherer hatte jeweils gemeint, die Darlegung der Reparaturdauer gehöre zu den Hauptpflichten der Reparatur und könne daher nicht gesondert berechnet werden. Das sahen die Gerichte anders (AG Amberg, Urteil vom 15.11.2019, Az. 3 C 606/19, Abruf-Nr. 212570; AG Cham, Urteil vom 18.11.2019, Az. 8 C 548/19, Abruf-Nr. 212571, beide eingesandt von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg/Schwandorf).
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