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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Kosten für Reparaturablaufplan erstattungspflichtig

    | Auch das AG Bonn urteilt, dass die Kosten für einen Reparaturablaufplan erstattungspflichtig sind. Fordert der Versicherer ein solches Dokument an, kann er nicht davon ausgehen, dass das eine kostenlose Nebenleistung sei. |

     

    Damit liegt das AG Bonn (es ging dort um 75 Euro netto, also 89,25 Euro brutto) auf der überwiegenden Linie der Rechtsprechung (AG Bonn, Urteil vom 20.02.2020, Az. 114 C 477/19, Abruf-Nr. 214498).

     

    Weiterführende Hinweise