25.05.2020 · Nachricht · Reparaturkosten
Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig
| Ein Gericht nach dem anderen muss über die Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Reparaturablaufplan entscheiden, und auch das LG Görlitz ist der Auffassung: Fordert der gegnerische Haftpflichtversicherer einen Reparaturablaufplan an, muss er die dafür entstehenden Kosten als Schadenersatz erstatten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig