· Nachricht · Schadenabwicklung
Vorgefertigtes Versicherer-Formular wie Reparaturablaufplan
| Wenn der Versicherer ein vorgefertigtes Formular an die Werkstatt sendet, mit dem die Ablaufdaten für den Reparaturvorgang abgefragt werden, muss er die dafür entstehenden üblichen Kosten an die Werkstatt bezahlen. Denn damit bietet er den Abschluss eines Werkvertrags über die Erstellung des Ablaufplans an, den die Werkstatt durch Erledigung und Übersendung annimmt. So sieht es das AG Hannover. |
Und auch das Argument, man habe ja keinen Reparaturablaufplan angefordert, sondern nur um die Ausfüllung eines Formulars gebeten, verfängt nicht. Denn dieses Formular ist nach Ansicht des AG Hannover einem Reparaturablaufplan gleichzustellen.
Es ging um 53,55 Euro. Ein solcher Betrag ist auch nach unserer Urteilssammlung üblich und liegt sogar im unteren Bereich (AG Hannover, Urteil vom 11.09.2019, Az. 530 C 6588/19, Abruf-Nr. 211220, eingesandt von Eventus GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Wolfenbüttel).
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