11.06.2021 · Nachricht · Reparaturkosten
LG Coburg zur Entfernung des ausgewählten Gutachters
| Wählt der Geschädigte einen Schadengutachter aus, der 34 km Anreiseweg zum Besichtigungsort hat und seiner Fahrtkostenabrechnung daher 68 km mit je 70 Cent zugrunde legt, ist das vom Recht auf freie Auswahl des Schadengutachters abgedeckt. Zu diesem Schluss gelangt die Berufungskammer des LG Coburg. |
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