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  • 30.07.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Meinung eines AG: Kundenbindungsrabatt ist nicht anzurechnen

    | In der umstrittenen Frage, ob ein Kundenbindungsrabatt beim Haftpflichtschaden dem Schädiger zugutekommt, hat sich das AG Stuttgart- Bad Cannstatt auf den Standpunkt gestellt: Nach Sinn und Zweck des Schadenersatzrechtes müsse ein solcher Rabatt nicht angerechnet werden. |