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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Nachweis der Auslastung bei werkstatteigenem Fahrzeug

    | Es genügt nicht, dass der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einfach behauptet, die Werkstatt sei während der unfallbedingten Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs nicht genügend ausgelastet gewesen. Er muss es auch beweisen, entschied das AG Wesel. |

     

    Im Rahmen der sogenannten sekundären Vortragslast hatte die Werkstatt durch den Abgleich der im Reparaturzeitraum zur Verfügung stehenden und der verkauften Arbeitswerte zur Auslastung ausreichend vorgetragen (AG Wesel, Urteil vom 11.07.2017, Az. 4 C 261/15, Abruf-Nr. 195157, eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg und Voerde).

     

    PRAXISHINWEIS | Auslastung ist ja die Voraussetzung, die der BGH für die Anwendung der Rechtsprechung zur überpflichtigen Anstrengung zur Grundlage macht (BGH, Urteil vom 19.11.2013, Az. VI ZR 363/12, Abruf-Nr. 140203).