20.06.2018 · Nachricht · Reparaturkosten
Nachweis der Vorschadenreparatur mit alter Reparaturrechnung
| Eine zeitnah zu einem früheren Schadenfall am Fahrzeug entstandene Reparaturrechnung, die alle damaligen Schadenanteile umfasst, reicht aus, um die vollständige Beseitigung des Vorschadens nachzuweisen, entschied das LG Frankfurt/Oder. |
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