29.04.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Pauschale für Kleinersatzteile ist zu erstatten
| Die Abrechnung einer Kleinteilepauschale in Höhe von zwei Prozent der sonstigen Ersatzteilsumme ist nicht zu beanstanden, entschied das AG Solingen (Urteil vom 29.1.2016, Az. 11 C 372/15, Abruf-Nr. 185077 , eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Rau, Solingen). |
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