· Nachricht · Reparaturkosten
Probefahrt auch nach Karosseriearbeiten erforderlich
| Drei Gerichte ‒ eine Meinung: Auch bei reinen Karosseriearbeiten ist eine Probefahrt erforderlich. |
- Das AG Dinslaken hält auch bei reinen Karosseriearbeiten eine Probefahrt für erforderlich, um auszuschließen, dass die Karosserieteile vibrieren oder zu einer atypischen Geräuschentwicklung führen (AG Dinslaken, Urteil vom 08.04.2020, Az. 30 C 350/19, Abruf-Nr. 215315, eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde).
- Das AG Holzminden sieht die Notwendigkeit der Probefahrt darin, Reklamationen und Nacharbeiten zu vermeiden. Eine solche Leistung sei nur gegen Vergütung zu erwarten. Dass andere Betriebe die Probefahrt nicht berechnen, ändere daran nichts. Die einfache Behauptung des Versicherers, die Probefahrt sei zwar berechnet, aber nicht durchgeführt worden, ist ohne Substanz (AG Holzminden, Urteil vom 03.05.2019, Az. 14 C 4/19, Abruf-Nr. 215316, eingesandt von Rechtsanwalt Tim Rischmüller, Braunschweig).
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