Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.08.2021 · Nachricht · Reparaturkosten/Probefahrt

    Probefahrtkosten dürfen berechnet werden

    | Die Probefahrt nach der Unfallreparatur muss keine kostenfreie Serviceleistung der Werkstatt sein. Der Aufwand, der in einem nicht unerheblichen Zeitaufwand besteht, ist nach Ansicht des AG Stade wie jeder andere – für die Reparatur erforderliche Arbeitsschritt auch – gesondert zu vergüten. Er ist vom Schädiger bzw. dem dahinterstehenden Versicherer zu erstatten. |