27.08.2021 · Nachricht · Reparaturkosten/Probefahrt
Probefahrtkosten dürfen berechnet werden
| Die Probefahrt nach der Unfallreparatur muss keine kostenfreie Serviceleistung der Werkstatt sein. Der Aufwand, der in einem nicht unerheblichen Zeitaufwand besteht, ist nach Ansicht des AG Stade wie jeder andere – für die Reparatur erforderliche Arbeitsschritt auch – gesondert zu vergüten. Er ist vom Schädiger bzw. dem dahinterstehenden Versicherer zu erstatten. |
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