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  • 22.03.2017 · Nachricht · Reparaturkosten

    Probefahrt zur Prüfung der Geräuschkulisse erstattungsfähig

    | Die Kosten für eine Probefahrt zur Prüfung der Geräuschkulisse nach einer Unfallschadenreparatur muss der gegnerische Haftpflichtversicherer erstatten. Denn das ist nach Auffassung des AG Frankfurt am Main keine von den Gemeinkosten umfasste Serviceleistung. |