03.01.2018 · Nachricht · Reparaturkosten
Reparatur gemäß Gutachten gilt nicht nur bei bezahlter Rechnung
| Für die Anwendung der Rechtsprechung, dass sich der Geschädigte auf das Schadengutachten verlassen und den Auftrag zur Reparatur gemäß gutachterlicher Feststellungen erteilen darf, kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte die Rechnung bereits bezahlt hat. So sieht es auch das AG Hattingen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig