19.02.2018 · Nachricht · Reparaturkosten
Reparatur gemäß Gutachten gilt nicht nur bei bezahlter Rechnung
| Auch das AG Coburg entscheidet: Für die Anwendung der Rechtsprechung, dass sich der Geschädigte auf das Schadengutachten verlassen und den Auftrag zur Reparatur gemäß gutachterlicher Feststellungen erteilen darf, kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte die Rechnung bereits bezahlt hat (AG Coburg, Urteil vom 23.01.2018, Az. 12 C 1425/17, Abruf-Nr. 199339 , eingesandt von Rechtsanwalt Paul Noel, Duisburg). |
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