19.01.2017 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Reparatur gemäß Gutachten: Neues Urteil vom OLG Nürnberg
| Wenn eine Rechnung der Werkstatt vorliegt, kann der Schädiger den Schadenersatzanspruch des Geschädigten nur dann beschneiden, wenn der Geschädigte eine Überhöhung erkennen konnte. Das kann er aber nicht, wenn die Reparatur auf der Grundlage des Schadengutachtens erfolgt, entschied – wie schon viele Gerichte vor ihm – das OLG Nürnberg. |
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