· Nachricht · Reparaturkosten
Reparatur nach Gutachten: Es kommt nicht auf bezahlt an
| Auch das LG Chemnitz und das AG Stuttgart bestätigen: Für die Anwendung der Rechtsprechung, die den Geschädigten umfänglich schützt, wenn er sich auf das Schadengutachten als Reparaturgrundlage beruft, kommt es nicht darauf an, dass der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat. Das Urteil des LG Chemnitz hat Gewicht, weil es sich um die Berufungskammer handelt. Deren Rechtsprechung strahlt auf die ganze Region aus. Die dortigen Amtsgerichte folgen überwiegend der Berufungskammer. Das haben lokale Anwälte UE bestätigt. |
- LG Chemnitz, Urteil vom 22.08.2017, Az. 3 S 398/16, Abruf-Nr. 204408, eingesandt von Rechtsanwalt Andre Zschocke, Zschopau
- AG Stuttgart, Urteil vom 07.09.2018, Az. 12 C 975/18, Abruf-Nr. 204409, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen
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