29.06.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
„Reparatur wäre auch weniger aufwändig möglich“
| Behauptet der Versicherer im Rechtsstreit, der vom Sachverständigen vorgesehene Reparaturweg wäre viel zu aufwändig, ohne jedoch irgendetwas zum vermeintlich günstigeren Reparaturweg vorzutragen, muss das Gericht diesen Vortrag gar nicht beachten (LG Hamburg, Urteil vom 16.6.2015, Az. 323 O 44/15, Abruf-Nr. 144777 , eingesandt von Rechtsanwalt Frank Ochsendorf, Hamburg). |
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