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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Reparaturbestätigung durch Sachverständigen wegen HIS

    | Weil Versicherer regelmäßig den Einwand nicht ordnungsgemäßer Behebung von Vorschäden erheben, kann sich der Geschädigte auf Kosten des Schädigers eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Reparatur von einem Kfz-Sachverständigen erstellen lassen. Diese Ansicht vertritt in einem aktuellen Urteil auch das AG Böblingen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Zunehmend reagieren die Gerichte auf die um sich greifende Strategie der Versicherer, insbesondere nach der fiktiven Abrechnung eines früheren Schadens, den Geschädigten bei einem Neuschaden in Beweisprobleme zu bringen. Konsequent ist, dem Geschädigten ein Schutzschild in die Hand zu geben, wie es jetzt das AG Böblingen (Urteil vom 21.7.2015, Az. 19 C 1145/15, Abruf-Nr. 145112, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen) getan hat.

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