· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Reparaturbestätigung durch Sachverständigen wegen HIS
| Auch das AG Siegen gesteht dem Geschädigten zu, sich mit einer vom Sachverständigen erstellten Reparaturbestätigung davor zu schützen, beim nächsten Unfallschaden Art und Umfang der durchgeführten Reparatur nicht nachweisen zu können. |
Auch dieses Urteil steht im Zusammenhang mit dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS, auch „Versicherer-Schufa“ genannt), in dem Unfälle gespeichert werden (AG Siegen, Urteil vom 25.07.2016, Az. 14 C 453/16, Abruf-Nr. 187908, eingesandt von Rechtsanwältin Verena Höfer, Siegen).
Weiterführende Hinweise
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig