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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Reparaturbestätigung durch Sachverständigen wegen HIS

    | Auch das AG Siegen gesteht dem Geschädigten zu, sich mit einer vom Sachverständigen erstellten Reparaturbestätigung davor zu schützen, beim nächsten Unfallschaden Art und Umfang der durchgeführten Reparatur nicht nachweisen zu können. |

     

    Auch dieses Urteil steht im Zusammenhang mit dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS, auch „Versicherer-Schufa“ genannt), in dem Unfälle gespeichert werden (AG Siegen, Urteil vom 25.07.2016, Az. 14 C 453/16, Abruf-Nr. 187908, eingesandt von Rechtsanwältin Verena Höfer, Siegen).

     

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