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  • 12.12.2022 · Nachricht · Reparaturkosten

    Schadenservice aus einer Hand nicht für Reparaturkosten

    | Die Rechtsprechung des OLG München zum „Schadenservice aus einer Hand“ mit der Folge, dass der subjektbezogene Schadenbegriff nicht uneingeschränkt gelten soll, gilt nicht für die Frage der Reparaturkosten. Zu diesem Schluss gelangt das AG München. |