18.01.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Teilreparatur, sechs Monate Weiternutzung und Fälligkeit
| Liegen bei einem Haftpflichtschaden die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswerts (WBW), aber oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwands (WBW minus Restwert), bekommt der Geschädigte die vollen Reparaturkosten netto auch dann erstattet, wenn er mindestens die Verkehrssicherheit wiederherstellt und das Fahrzeug noch sechs Monate nutzt. Der Anspruch ist sofort fällig, und nicht erst nach sechs Monaten, entschied das AG Langenfeld. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig