· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Totalschaden repariert und weitergenutzt: Ist der Restwertabzug dennoch rechtens?
| Schaden jenseits der 130 Prozent, Reparatur in Eigenregie, nachgewiesene Weiternutzung über mehr als sechs Monate. Da denkt mancher Geschädigte, wenn er das Fahrzeug weiter nutze, könne ihm doch der Restwert nicht abgezogen werden. Das führte zur Leserfrage eines insoweit verunsicherten Schadengutachters. |
Frage: Muss der gegnerische Haftpflichtversicherer sechs Monate nach der Eigenreparatur eines Totalschadens (Reparaturkosten über 130 Prozent) den abgezogenen Restwert nachzahlen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nachweislich in gut repariertem Zustand weiter nutzt?
Antwort: Nein, das muss der gegnerische Haftpflichtversicherer nicht. Da ist die BGH-Rechtsprechung völlig eindeutig.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig