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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Tür und Dichtung erneuert ‒ Probefahrt zweckmäßig

    | Wenn eine Fahrzeugtür nebst Dichtung erneuert wurde, ist eine Probefahrt zweckmäßig, entschied das AG Geldern. |

     

    Das Gericht wollte erst nicht anbeißen und folgte zunächst der Ansicht des Versicherers, Karosseriearbeiten benötigten keine Kontrolle durch eine Probefahrt. Nach ergänzender Begründung durch den Anwalt des Geschädigten hat es die Notwendigkeit aber nachvollzogen (AG Geldern, Urteil vom 28.05.2019, Az. 17 S 424/18, Abruf-Nr. 209346, eingesandt von Rechtsanwalt Christoph Schepers, Pulheim).

     

    PRAXISTIPP | Das Urteil zeigt, dass schon der Gutachter die Probefahrtnotwendigkeit begründen sollte. Das Stichwort „Überprüfung auf Windgeräusche“ hätte hier wohl genügt.