· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Update: Regress des Versicherers gegen die Werkstatt
| Die Zahl der Fälle steigt, in denen Versicherer Regress von der Werkstatt wegen angeblich überhöhter Reparaturkosten fordern. Der folgende Beitrag zeigt anhand aktueller Urteile die derzeitigen Tendenzen auf, und zwar im Hinblick auf die Verhaltensweisen einiger Versicherer als auch im Hinblick auf die Rechtslage. |
Die Ausgangslage
Die Ausgangslage ist immer die gleiche: Der Geschädigte holt ein Schadengutachten ein und beauftragt die Werkstatt, so zu reparieren, wie vom Sachverständigen vorgesehen. Der Versicherer reklamiert nach Vorlage der Rechnung, dies und das sei nicht notwendig gewesen. Der Anwalt des Geschädigten macht dem Versicherer klar, dass es darauf nicht ankomme, weil sich der Geschädigte auf das Gutachten verlassen durfte.
Darauf erstattet der Versicherer die gesamten Reparaturkosten. Er lässt sich aber im Gegenzug den Anspruch des Geschädigten in dessen Rolle als Werkstattkunden auf Rückerstattung überzahlten Werklohns gegen die Werkstatt abtreten. Darauf hat er nach der BGH-Rechtsprechung einen Anspruch (BGH, Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73).
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