29.07.2019 · Nachricht · Reparaturkosten
UPE-Aufschläge bei Reparatur des werkstatteigenen Fahrzeugs
| Ist die Werkstatt während der Reparatur eines durch einen Haftpflichtschaden beschädigten eigenen Fahrzeugs auch mit Fremdreparaturen ausgelastet, muss der Schädiger die Reparaturkosten so erstatten, als sei das ein Fremdfahrzeug. Er muss auch die UPE-Aufschläge erstatten. Als Kotrollüberlegung verweist das Gericht noch darauf, dass diese Aufschläge auch bei einer fiktiven Abrechnung zu erstatten seien (AG Mainz, Urteil vom 26.03.2019, Az. 80 C 141/18, Abruf-Nr. 209811 , eingesandt von Rechtsanwalt Linus Steinkugler, Nürnberg). |
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