30.10.2019 · Nachricht · Reparaturkosten
Verbringungskostenhinweis löst keine Pflichten aus
| Teilt der Versicherer dem Geschädigten im Vorfeld des Reparaturauftrages mit, er erstatte Verbringungskosten nur bis zu einem bestimmten Betrag (hier: 80 Euro netto), löst das für den Geschädigten keine Pflicht aus, den Schaden gering zu halten. So entschied das AG Duisburg-Hamborn. |
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