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  • 31.07.2013 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Verkratzte Streuscheibe: Klarlack darüberpinseln reicht nicht

    | Wird die Streuscheibe eines Scheinwerfers bei einem Unfall verkratzt, ist es keine – am Maßstab des Schadenrechts gemessen – ausreichende Reparatur, die Streuscheibe nur mit einem Klarlack zu überziehen, entschied das AG Stuttgart. |